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Ursprung und Wesen der Zuger Zünfte

Vor der Stadtgründung durch die Kyburger anfangs des 13. Jahrhunderts dürften sowohl die alemannisch-bäuerlichen Anwohner um das frühmittelalterliche Gotteshaus St. Michael als auch die Fischerleute am Ufergelände der Altstadt ( Seliken ) noch keine Handwerksorganisationen gebildet haben. Das von den Kyburgern um 1200 gegründete Städtchen Zug entwickelte sich rasch als ein typischer Umschlag- und Handelsplatz am Zugersee und an dem eben für den Warentransport begehbar gemachten Weg über den Gotthard nach Süden. Ein solcher Markt- und Warenumschlagplatz brachte eine spezifisch arbeitsteilige Wirtschaft mit sich; verschiedene handwerkliche und gewerbliche Berufsgattungen fanden jetzt Arbeit und Verdienst. Im mittelalterlichen Städtchen Zug lebten aber bis zum Untergang der untersten Altstadt-Gasse im Jahr 1435 nicht viel mehr als 500 Einwohner, meist Handwerker, Gewerbsleute, Fischer und Säumer.

Der Warentransport von Süddeutschland über Zürich, Horgen und Sihlbrugg nach Italien brachte nicht nur einen regen Handels- und Gewerbebetrieb nach Zug, sondern auch geistige, kulturelle Einflüsse. Der wirtschaftliche, handelspolitische und geistige Einfluss von Süddeutschland über Basel und Zürich dürfte auch im Kyburger Städtchen Zug Eingang gefunden haben. Während dieser Einfluss, besonders etwa das Zunftsystem von Strassburg vom Jahr 1334, zur Bildung der 12 nachbarlichen und heute noch bestehenden historischen Zürcher Zünfte im Jahr 1336 beigetragen haben dürfte, kann aber für die früheste Entstehung der Zuger Zünfte kein einheitliches Gründungsdatum angegeben werden. Der älteste erhaltene Zunftbrief in der Stadt Zug datiert vom 18. Juli 1398 und betrifft die heute nicht mehr existierende Zunft der Ledergerber und Schuhmacher (01).

Im Jahr 1359 erhielt die Stadt Zug das Sustfahrrecht ( Sust = Warenumschlagplatz / Sust in der Unter-Altstadt ) und damit die Erlaubnis, für den Warentransport auf dem Zugersee allein zuständig und verantwortlich zu sein (02). Dieses kaiserliche Recht gab dem freien städtischen Handwer-kerstand Auftrieb und den Krämern, Händlern und Kaufleuten sicheren Verdienst. Das mittelalterliche Zug entwickelte sich denn auch als ein typisches Handwerker-, Gewerbe- und Handelsstädtchen: Fischer (der Name ZUG kommt von Fischzug), Bäcker, Metzger, Gerber, Schuhmacher, Sattler, Weber, Schneider, Tuchscherer, Färber, Tischmacher, Drechsler, Schlosser, Uhrmacher, Küfer und Schmiede waren die frühen und unentbehrlichen Handwerker und Gewerbeleute in der Altstadt Zug.

Zum Schutz ihrer Berufsinteressen, gegen Niederlassung von fremden Handwerkern und deren Konkurrenz, besonders aber um den guten Ruf ihres eigenen Handwerks zu schützen und diesen zu erhalten, schlossen sich die freien Handwerker der verschiedenen und nahe verwandten Berufsgattungen in einer Zunft (Gilde, Einung, Innung, Meisterschaft, Bruderschaft) zusammen. Die Satzungen (Zunftordnung) wurden von der städtischen Behörde geprüft und genehmigt, "damit kein fremder neben dem Bürger arbeiten, damit die Profession (handwerklicher Beruf) ein Verdienst, und der Bürger an der Profession kein Schaden leide" (03).

Die Zuger Zünfte besassen, im Gegensatz zu jenen in Bern und Zürich, keine politische Macht; das Städtchen Zug wurde keine Zunftstadt. Während nämlich in Zürich die 12 Zünfte Anrecht auf Vertretung im Rat hatten und 144 Zünfter dem Grossen Rat angehörten, fehlte dieses Recht hier in Zug. Die Zuger Zünfte blieben Handwerksvereinigungen mit vorwiegend berufsethischen, sozialpolitischen und religiösen Zielen. Zum Wesen der Zuger Zünfte gehörte zwar der behördlich garantierte Schutz des einheimischen Handwerkes und Gewerbes, aber kein Anrecht auf politische Ämter.

Die Handwerker und Gewerbetreibenden verehrten gemäss mittelalterlicher Religiosität und Tradition einen bestimmten Heiligen ihres Berufsstandes. Der Apostel Petrus und der hl. Christophorus wurden von den Fischern, der hl. Crispin von den Gerbern und Schuhmachern, Johannes der Täufer und der hl. Martin von den Schneidern und die hl. Agatha von den Müllern und Bäckern verehrt. Alte Zunftsatzungen beginnen denn auch mit einer Kerzenstiftung. So stifteten die Metzger im Jahr 1418 eine Kerze zu St. Michael (4). Die Zunftsatzungen verpflichteten jeden Zünfter, an der Zunftjahrzeit (jährliche Gedächtnis-Messfeier zu Ehren des Patrons der Zunft sowie der verstorbenen Zunftmitglieder) sowie an der Beerdigung eines Zünfters teilzunehmen. Diese religiöse Verpflichtung kann aus der religös-kirchlichen Situation jener Zeit verstanden werden. Seit alters bestand am Berghang die St. Michaelskirche, und mit dem Jahr 1266 kann die Liebfrauenkapelle in der Altstadt urkundlich nachgewiesen werden; noch vor der Glaubensspaltung wurde die spätgotische St. Oswaldskirche gebaut: In allen drei Gotteshäusern können gestiftete Zunftkerzen nachgewiesen werden. Trotzdem darf das religiöse Element der Zuger Zünfte nicht überschätzt werden: Im 16. und 17. Jahrhundert übernahmen auch die Nachbarschaften und religiöse Bruderschaften (z.B. Agathabruderschaft, Sakramentsbruderschaft, Bruderschaft vom hl. Rosenkranz, vom hl. Märtyrer Sebastian u.a.) gemeinschaftliche Aufgaben und religiöse Verpflichtungen. Die Nachbarschaften hielten Feuer- und Nachtwache("Gaumet"), gewährten einander nachbarliche Hilfe in Freud und Leid und förderten den Kontakt unter den Anwohnern einer Nachbarschaft (Nachbarschafts-Kilbi und Nachbarschafts-"Möhli").

Die rein religiösen Bruderschaften waren typische Gebetsbruderschaften; nach dem Tod eines eingeschriebenen Mitgliedes einer Bruderschaft wurde wie nach dem Tod eines Zünfters für dessen Seelenruhe eine Totenmesse gefeiert. Ähnliche Elemente, besonders Pflege der Geselligkeit und gemeinschaftliche Lösung berufsspezifischer Fragen und Anliegen sowie Gedächtnisgottesdienste für verstorbene Zunftmitglieder bildeten die Kernpunkte des Zuger Zunftwesens.

Albert Müller, Bäckerzunft

Anmerkungen
• Die Rechtsquellen des Kantons Zug. Bd.2, Stadt Zug und ihre Vogteien. Aeusseres Amt. Bearbeitet von Eugen Gruber. Aarau 1972. Vgl. Zünfte Nr. 1329 - 1341

• Urkundenbuch von Stadt und Amt Zug. Vom Eintritt in den Bund bis zum Ausgang des Mittelalters, 1352 - 1528. Bearbeitet von Eugen Gruber, Albert Iten, Ernst Zumbach. I. Band: Nr. 36: Rudolf IV. verleiht Zoll und Sust an Zug, 21. August 1359 (UBZG). Original im Bürgerarchiv der Stadt Zug, Nr. 19.

• Pfarrarchiv St. Michael: Schachtel 11: Bruderschaften / Zünfte ( 1749 )

• UBZG, I. Band: Nr. 573: Kerzenstiftung der Metzgerzunft, 1.2.1418 Stadt- und Kantonsbibliothek Zug: Akten von Alt-Landammann A. Weber, Nr.90: Metzgerbruderschaft Zug.